Gefahrgutkartons
Zugelassen für Stoffe der Gefahrgutklasse I - III, 4G aus Wellpappe, im Luft- (ICAO), See- (iMGD), Eisenbahn- (RID) und Straßenverkehr (ARD) sofern das zu verpackende Gut in einer Wellpappverpackung versendet werden darf. Alle Gefahrgutkartons nach 4G sind mit Kunststoff- oder Metall-Innenverpackung geprüft.
Für sicheren Versand bitte alle Vorschriften beachten, insbesondere:
- verwenden Sie vorgeschriebenes Filamentband mit Glasfaserverstärkung
- die Kartons mit den Art.-Endnummern 30, 31, 04, 05, 32 müssen zusätzlich mit Kunststoff-Umreifungsband verschlossen werden, mind. 11,5 x 0,5 mm
- Gefahrgutetiketten